- Gestaltungsrecht
- Rechtsmacht, durch einseitige Handlungen eine Rechtsänderung zu bewirken, z.B. durch ⇡ Anfechtung, ⇡ Kündigung oder ⇡ Rücktritt.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Gestaltungsrecht — Gestaltungsrecht, ein subjektives Recht, dessen Ausübung eine Veränderung der bestehenden Rechtslage herbeiführt. Man unterscheidet selbstständige Gestaltungsrechte (z. B. Aneignungsrecht) und unselbstständige Gestaltungsrechte, die im Rahmen… … Universal-Lexikon
Gestaltungsrecht — Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann. Es ist Voraussetzung für ein wirksames Gestaltungsgeschäft. Das… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung (Recht) — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Motivirrtum — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Rechtsanspruch — Unter Anspruch versteht man umgangssprachlich Erwartungen, Bedürfnisse, Wertvorstellungen, übernommene Normen eines Menschen bezüglich einer Sache. Man hat Anspruch an eine Sache Eine anspruchsvolle Tätigkeit ist beispielsweise mit… … Deutsch Wikipedia
Anfechtung — Unter der Bezeichnung Anfechtung werden unterschiedliche Rechtsinstitute zusammengefasst, mit denen man einseitig einen Rechtszustand beseitigen kann. Als stark wirksames Recht ist die Anfechtung an enge, strikte, oft formale Voraussetzungen… … Deutsch Wikipedia
Anspruch — Unter Anspruch versteht man umgangssprachlich Erwartungen, Wertvorstellungen, übernommene Normen eines Menschen bezüglich einer Sache. Man hat Anspruch an einer Sache ein Bedürfnis mit Anspruch gleichzusetzen kann auch Verwöhntsein bedeuten. Eine … Deutsch Wikipedia
Abgabefrist — Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Ereignisfrist — Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Genehmigung (Zustimmung) — Zustimmung ist umgangssprachlich eine Meinungsäußerung, die sich der Verlautbarung eines Anderen anschließt. „Zustimmung“ im engeren Sinn ist im deutschen Zivilrecht der zusammenfassende Begriff für die Einwilligung und die Genehmigung. Dieser… … Deutsch Wikipedia